Familienrecht

Sie denken an Scheidung? Oder Ihr Partner kündigt an, sich scheiden lassen zu wollen.

Wenn Sie sich von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner trennen wollen, so ergeben sich Fragen auf dem Gebiet des Familienrechts.  Am Anfang steht eine Erstberatung.

Was können Sie erwarten?

Eine gründliche Erstberatung, aufgrund derer Sie in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, ob Sie alleine aufgrund der Rechtsberatung Ihre Angelegenheiten regeln können oder ob ich Sie gegenüber ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vertreten soll.
Ich erkläre Ihnen die Rechtslage rund um die Scheidung, die Risiken und das notwendige Vorgehen. Welchen Weg Sie beschreiten wollen, entscheiden allein Sie.

Wenn Sie es so wünschen, werde ich Sie außergerichtlich vor der Scheidung vertreten. Hierzu benötige ich von Ihnen eine Vollmacht, die mich Ihrem Partner gegenüber als Ihre Vertreterin ausweist. Nach außen- also Ihrem Partner gegenüber- werde ich nur in Absprache mit Ihnen und in diesem Rahmen tätig.

Möglich ist auch eine gerichtliche Vertretung. Hierzu benötige ich von Ihnen eine Prozessvollmacht. Auch hier gilt das oben Gesagte.

In den folgenden Unterpunkten sehen Sie die wichtigsten Fragestellungen, die Sie unter Umständen in dem Trennungsprozess juristisch begleiten werden.

Falls Sie Fragen rund um dass Thema  Scheidung  haben und  im Raum Weiden in der Oberpfalz, Neustadt /Waldnaab, Tirschenreuth, Erbendorf, Vohenstrauß, Schwandorf und Nabburg  wohnen, rufen Sie mich einfach an oder schreiben mir eine E-Mail

Außergerichtliche Vertretung:

Durch eine Vollmacht legitimieren Sie mich, Sie gegenüber Ihrem Partner oder ihrer Partnerin zu vertreten. Das Ziel der Vertretung, also welche Forderungen ich für Sie gegenüber dem Partner/in, stelle, legen allein Sie im Gespräch mit mir durch Ihren Auftrag fest.

Gerichtliche Vertretung:

Ich vertrete Sie vor dem zuständigen Familiengericht. Die die örtliche Zuständigkeit Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt und richtet sich oft danach, wo die Kinder zusammen mit einem Elternteil leben oder wo die Partner ihren letzten gemeinsamen Aufenthaltsort hatten, wenn einer noch in diesem Gerichtsbezirk lebt.



Verfahrenskostenhilfe hilft bei der Finanzierung

Das Formular hierzu finden Sie bei den Downloads